am kommenden Dienstag beginnt der Präsenzunterricht für die Klassen 1 und 4., am Mittwoch für die Klassen 2 und 3. Wir als Kollegium freuen uns schon sehr auf ein Wiedersehen mit unseren Schülerinnen und Schülern! Um die Gesundheit Ihrer Kinder nicht zu gefährden, ist Ihnen bereits über den Downloadbereich ein Schreiben und ein Hygieneplan zugestellt worden. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern ausführlich darüber und weisen Sie diese auf die 3 wichtigsten Regeln hin: mindestens 1,50 Meter Abstand halten, außerhalb des Klassenraums einen Mund-Nasen-Schutz tragen und regelmäßiges, intensives Händewaschen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind eine Maske trägt, wenn es sein Zuhause verlässt und einen weiteren MNS im Ranzen dabei hat. Die 2. Maske ist dazu da, sie zu tragen, wenn die 1. Maske feucht geworden ist. Das konnten wir in den vergangenen Tagen bereits bei einzelnen Viertklässlern beobachten. Die gleichzeitige Beschulung von 4 bzw. 5 Klassen an einem Tag in 10 verschiedenen Räumen in Zeiten der Corona Pandemie ist eine logistische Herausforderung. Wir haben es so organisiert, dass die einzelnen Schülergruppen sich zu unterschiedlichen Zeiten an verschiedenen Orten aufhalten. Bitte weisen Sie Ihre Kinder noch einmal auf Folgendes hin: Alle Schülerinnen und Schüler aus Hattenhof sollen jeden Morgen erst ab 7.55 Uhr auf dem Schulhof auf ihren jeweiligen Aufstellplätzen warten; jeweils eine Lehrkraft pro Klasse ist dabei. Alle Gruppen dürfen ab Dienstag das Schulgebäude nur noch in Anwesenheit der Lehrkraft betreten, weil auch da eine vorgegebene Reihenfolge der Klassengruppen einzuhalten ist.
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind das Einsteigen an den verschiedenen Bushaltestellen: Zuerst steigen die Klassen 4a und 4b ein und dann die Klassen 1a und 1b; bzw. am anderen Tag zuerst die Klassen 3a und 3b und dann die Klassen 2b und 2c. Da die Abstände im Bus nicht eingehalten werden können, bitten wir, dass sich immer die Kinder der gleichen Klassengruppe nebeneinander in den Bus setzen und es zu keiner Vermischung der verschiedenen Gruppen auf nebeneinanderliegenden Plätzen kommt. Beim Aussteigen in der Schule gehen ebenfalls zuerst die Klassen 4a und 4b, anschließend die Klassen 1a und 1b; bzw. am anderen Tag zuerst die Klassen 3a und 3b und danach die Klassen 2b und 2c. Der Ein- und Ausstieg in den Bus ist nur hinten erlaubt und dabei müssen alle auf den Abstand achten. Wenn die Buskinder ausgestiegen sind, müssen sie auf dem Schulhof zu den Aufstellplätzen ihrer Klasse gehen und von dort mit ihrer Lehrerin in das Gebäude. Aufgrund von Bauarbeiten im Erdgeschoss des grünen Eingangs ist dieser zeitweise geschlossen und dann kann das Schulhaus nur durch den roten Eingang betreten werden.
Schönes Wochenende und frohe Pfingsten wünscht Ihnen
am vergangenen Donnerstag informierte das Hessische Kultusministerium (HKM) über das Staatliche Schulamt in Fulda alle Schulleiterinnen und Schulleiter über die Umsetzung des Präsenzunterrichts an ihren Schulen. Für die Klassen 4 beginnt die Beschulung am 18.05.2020 und für die Klassen 1 bis 3 am 2. oder 3. Juni 2020. Die Schulleiter/innen wurden gebeten, ein schulinternes Konzept zu entwickeln, das so viel Präsenzunterricht vorsieht wie es organisatorisch umsetzbar ist. Wöchentlich sollen pro Klasse mindestens 6 Stunden Unterricht erteilt werden. Seitdem beschäftige ich mich mit der Umsetzung dieser Vorgabe. Da ich noch die Schülerbeförderung und verschiedene andere Dinge abklären muss, kann ich Ihnen diese Woche vermutlich noch keinen Stundenplan zukommen lassen.
Ich möchte Ihnen aber vorweg bereits die Methodik und die Daten nennen. 1. Jede Klassenlehrerin/Klassenlehrer teilt ihre/seine Klasse in 2 Gruppen ein. Jeder Gruppe wird ein fester Raum zugeteilt, in dem sich die Schülerinnen und Schüler an den Schultagen an festgelegten Plätzen aufhalten.
2. Jeweils am gleichen Tag werden einerseits die Klassen 1 und 4 beschult und andererseits die Klassen 2 und 3. Die Festlegung dieser Zuordnung basiert auf den zur Verfügung stehenden Lehrkräften. Die Klassen 3 und 4 erhalten im Durchschnitt wöchentlich 10 Unterrichtsstunden, die Klassen 1 und 2 werden durchschnittlich 8 Stunden unterrichtet. Der Unterricht erfolgt im täglichen Wechsel, sodass alle Klassen insgesamt 10 oder 11 Schultage haben. Die Feiertage sind frei.
Die Klassen 1 und 4 haben Präsenzunterricht an folgenden Tagen:
Dienstag, den 02.06.,
Donnerstag, den 04.06.,
Montag, den 08.06.,
Mittwoch, den 10.06.,
Dienstag, den 16.06.,
Donnerstag, den 18.06.,
Montag, den 22.6.,
Mittwoch, den 24.6.,
Freitag, den 26.6.,
Dienstag, den 30.06.,
Donnerstag, den 02.07.,
Freitag, den 03.07., Kl. 4, evtl. auch die Kl. 1
Die Beschulung der Klassen 2 und 3 erfolgt:
Mittwoch, den 03.06.,
Freitag, den 05.06.,
Dienstag, den 09.06.,
Montag, den 15.06.,
Mittwoch, den 17.06.,
Freitag, den 19.06.,
Dienstag, den 23.06.,
Donnerstag, den 25.06.,
Montag, den 29.06.,
Mittwoch, den 01.07.,
Freitag, den 03.07., ist noch nicht bekannt
3. Die Fächer Musik und Sport dürfen nicht unterrichtet werden. Die Stundenanzahl der anderen Fächer wird festgelegt durch Schul- und Klassenleitung.
4. Zur Gestaltung des letzten Schultags und zur Zeugnisausgabe am 3. Juli 2020 kann ich derzeit noch keine Auskünfte geben, weil dazu noch keine Informationen vom HKM vorliegen.
Alle weiteren Informationen erfolgen noch vor dem langen Wochenende ab dem 21.05.2020.
einige von Ihnen haben sich bereits an uns gewandt und von diversen Schwierigkeiten beim Ausdrucken der Arbeitsmaterialien berichtet. Aus diesem Grund möchten wir Sie auf einen Service der RhönEnergie aufmerksam machen, der Sie bei Problemen mit dem Drucken unterstützen soll:
Schülerinnen und Schüler aller Jahrgansstufen können ab sofort Dateien an ein Postfach versenden und bekommen die Ausdrucke dann durch die Rhön Energie kostenfrei nach Hause gesandt oder zur Abholung bereitgestellt. Das Angebot ist werbefrei.
Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, schicken Sie die Unterlagen, die Sie bei uns herunterladen können, per E-Mail an ausdruckservice@re-fd.de. Auch auf www.re-fd.de/ausdruckservice findet sich ein Formular, über das die Unterlagen eingereicht werden können. Sie erhalten die Unterlagen dann zügig und kostenfrei per Post zugeschickt. In besonders eiligen Fällen kann der Umschlag auch persönlich im Informationszentrum der RhönEnergie Fulda in der Frankfurter Straße 6 unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen abgeholt werden. Die Druck- und Portokosten übernimmt die RhönEnergie Fulda. Die Seitenzahl des Dokuments ist auf 50 begrenzt.
Liebe Eltern der Klassen 4a und 4b, inzwischen bestätigten mir das HKM und das Staatliche Schulamt Fulda, dass der richterliche Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes umgesetzt werden muss und die Beschulung der Viertklässler ab dem 27.04.2020 nicht erfolgen wird. Ihre Kinder bleiben somit weiterhin zuhause und bearbeiten die Aufgaben der Arbeitspläne, die Sie im Downloadbereich der 4a und der 4b wie gewohnt am Sonntagabend herunterladen können.
Die Notbetreuung ist vom dem Beschluss ausgenommen und findet von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
in der kommenden Woche wird die Notbetreuung fortgesetzt. Bitte beachten Sie, Ihr Kind 2 Tage vor der Inanspruchnahme telefonisch oder digital in der Schule anzumelden. Die Schülerbeförderung wird vom Landkreis übernommen. Da seit heute ein spezieller Corona Hygiene- und Verhaltensplan gültig ist, bitte ich Sie ihn zu lesen.
Für die Klassen 4a und 4b beginnt am Montag um 8.00 Uhr der Unterricht. Das Informationsschreiben zum Ablauf des Schultages mit Stunden- und Busplan finden Sie im Downloadbereich der jeweiligen Klasse.
Ob und wann die anderen Klassen wieder Präsenzunterricht haben werden, ist noch nicht bekannt. Daher können Sie weiterhin sonntags ab 18.00 Uhr die Arbeitspläne für die Jahrgänge 1, 2 und 3 im Downloadbereich herunterladen.
Nachtrag (12:15 Uhr): Die Mund-Nasen-Bedeckungen für die Schülerinnen und Schüler wurden gerade geliefert. Am Montag erhält jedes Kind ein Set aus 3 waschbaren selbst zusammenzubauenden Masken.
Wir haben die aktuelle Pressemeldung ‚Schulpflicht für Viertklässler gekippt‘ gerade zur Kenntnis genommen. Wenn ich konkrete Informationen vom HKM oder vom Schulamt erhalte, veröffentliche ich diese hier.
Freundliche Grüße, behalten Sie die Geduld und bleiben Sie gesund!
Liebe Eltern der Grundschule am Rippberg, ich hoffe Sie konnten sich in den Osterferien gemeinsam mit Ihren Kindern erholen und das sonnige und warme Wetter genießen!
Die neuen Entwicklungen im Schulbereich sind Ihnen vermutlich bereits aufgrund der Pressemeldungen der letzten beiden Tage bekannt. Das Staatliche Schulamt Fulda hat bis jetzt noch keine Aussagen zum Ablauf des Präsenzunterrichts in den 4. Klassen gemacht; sie werden nächste Woche erfolgen.
Fest steht, dass ab kommendem Montag, dem 20.04.2020 die Notbetreuung an unserer Schule täglich von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet ist. Wenn Sie diese für Ihr Kind in den nächsten Wochen in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte bis Sonntagnachmittag 15.00 Uhr bei Herrn Heyden (0162-9575157 oder heyden@grundschule-am-rippberg.de) mit einer verbindlichen Aussage über die erforderlichen Betreuungszeiten: Auflistung der Daten der benötigten Wochentage und die jeweiligen Uhrzeiten, Information, ob der Schulbus in Anspruch genommen werden soll. Ob Sie dazu berechtigt sind, entnehmen Sie bitte diesem 6-seitigen Antragsformular. Sollte eine Nachmittagsbetreuung erforderlich sein, so teilen Sie mir das bitte mit, damit ich Frau Happ informieren kann. Da so kurzfristig bis Montag keine Schülerbeförderung organisiert werden kann, bitte ich Sie Ihr Kind am 20.04. selbst in die Schule zu bringen und das Formular bei mir abzugeben. Bei Fragen melden Sie sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten oder von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr telefonisch in der Schule (06655/2400)!
Die Arbeitspläne der verschiedenen Klassen stehen Ihnen ab Sonntagabend, 18.00 Uhr zur Verfügung. Vielen Dank für ihre Unterstützung in diesem Bereich!
am Anfang der letzten Schulwoche vor den Osterferien melde ich mich bei Ihnen, um Ihnen wichtige Informationen weiterzugeben. Ich hoffe es geht Ihnen und Ihren Kindern gut und Sie konnten trotz der Corona-Krise die vergangenen 14 Tage als Familie genießen und sich nach den vielen Regentagen an der Sonne erfreuen. Keiner weiß momentan wie sich die Situation entwickelt und ob die Schulen am 20.April 2020 wieder geöffnet werden. Bitte schauen Sie daher zum Ende der Ferien auf unsere Homepage, denn dort gebe ich die schulrelevanten Informationen auch weiterhin zeitnah weiter.
Vermutlich haben Sie bereits am Freitag aus den Medien erfahren, dass die Schulleiter vom Hessischen Kultusminister aufgefordert wurden, in den Osterferien (04.04.20 – 19.04.2020) eine Notbetreuung anzubieten. Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag haben alle Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Das gilt gleichermaßen für Alleinerziehende. Bitte benutzen Sie das zur Verfügung gestellte 5-seitige Antragsformular.
Samstags, sonntags und an den 3 Feiertagen ist die Notbetreuung geöffnet für Kinder, deren beide Elternteile in der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste arbeiten. Bei Alleinerziehenden gilt diese Verordnung auch. Bevor der Besuch der Notbetreuung erfolgt, müssen die Eltern das Einhalten der Infektionsschutzkriterien auf dem Antragsformular bestätigen. Bitte benutzen Sie dieses 7-seitige Antragsformular. Bitte melden Sie sich spätestens 2 Tage vor der beabsichtigen Inanspruchnahme bei Herrn Heyden (0162-9575157 oder heyden@grundschule-am-rippberg.de) und bringen Sie am ersten Tag der Anwesenheit Ihres Kindes das ausgefüllte Anmeldeformular mit in die Schule! Die Betreuungszeit gilt weiterhin von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Bei Fragen melden Sie sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten oder direkt telefonisch in der Schule!
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Geduld im Umgang mit der Situation, trotz allem frohe Ostern und eine gute Familienzeit! Bleiben Sie gesund!
Liebe Eltern der Grundschule am Rippberg, mein Stellvertreter Herr Heyden hat für jede Klasse einen Download-Bereich eingerichtet. Vermutlich haben Sie bereits von Ihrer Klassenelternbeirätin/Ihrem Klassenelternbeirat das erforderliche Passwort erhalten, sodass Sie Zugang zu den Arbeitsanweisungen für Ihr Kind haben. Bitte behandeln Sie das Passwort vertraulich! Jede Woche erhalten Sie im Lauf des Montags neue Arbeitsmaterialien über den Download. Alle Aufgaben dienen ausschließlich zur Wiederholung, Festigung und Übung. Wir bitten Sie, wenn möglich, die Aufgaben zu kontrollieren, denn uns ist das leider aufgrund der Kontaktsperre nicht möglich. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Noch eine wichtige Information für Eltern, deren Kinder in der Schule Milch trinken: Bei allen Schülerinnen und Schülern die für die nächsten drei Wochen die Milch bereits bezahlt haben wird der Betrag mit der neuen Bestellung nach den Osterferien verrechnet.
Schauen Sie bitte immer mal wieder auf die Homepage, denn dort veröffentliche ich weiterhin aktuelle Informationen in Bezug auf den Schulbetrieb unserer Schule. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 06655-2400 oder über die Mailadresse Poststelle.7256@schule.landkreis-fulda.de erreichbar.
nachdem mir nun die Informationen des Schulamts in Fulda vorliegen, kann ich Sie über den Schulbetrieb ab kommendem Montag informieren:
Die Schule ist ab 7:30 Uhr geöffnet. Alle Schülerinnen und Schüler, die noch relevante Lernmaterialien oder persönliche Gegenstände (Jacken, Mützen, Turnschuhe, …) in der Schule haben, sind aufgefordert, diese abzuholen!
Damit auch die Buskinder ohne Elternhilfe diese Aufgabe erledigen können, fährt der Schulbus wie gewohnt alle Ortschaften nach dem geltenden Abfahrtsplan am Morgen an. Bereits um 8:45 Uhr werden die Schüler wieder zurück nach Hause gefahren. Die Notbetreuung gilt von Montag, dem 16.03. bis Freitag, dem 03.04.2020 und darf nur von Kindern genutzt werden, deren Eltern in den unten genannten Berufsgruppen arbeiten. Um bereits im Vorhinein zu wissen, wie viele unserer Schülerinnen und Schüler diese Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, bitte ich Sie, sich schriftlich bei Herrn Heyden (heyden@grundschule-am-rippberg.de oder 0162-9575157) zu melden. Die Anmeldung wird nur entgegengenommen mit einem entsprechenden Dokumentationsnachweis (Kopie des Dienstausweises / Arbeitgeberbestätigung). Bitte geben Sie diesen Nachweis Ihrem Sohn/Ihrer Tochter am Montag mit in die Schule. Kinder, deren Eltern nicht in den genannten Berufsgruppen arbeiten, dürfen aufgrund des hessischen Infektionsschutzgesetzes die Schule ab Dienstag nicht mehr betreten, denn sie haben laut Aussage des hessischen Kultusministers keinen Anspruch auf Betreuung. Damit die Kinder der Notbetreuung ohne Elternhilfe die Schule und Ihr Zuhause erreichen können, fährt täglich morgens der Schulbus nach den bisher gültigen Zeiten, mittags erfolgt nur eine Abfahrt um 13:05 Uhr in der üblichen Abfolge (Kerzell, Rothemann, Döllbach, Büchenberg). Die Notbetreuung erfolgt bis 13:00 Uhr durch das Kollegium.
In welcher Weise die Nachmittagsbetreuung erfolgen wird, entscheidet das Schulamt am 16.03.2020.
Am Montag werden alle Lehrkräfte anwesend sein und Arbeitspläne für die verschiedenen Klassen erstellen, die Ihnen dann auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung stehen werden. Alle eingesetzten Lernmaterialien dienen ausschließlich zur Wiederholung, Festigung und Übung.
Alle geplanten Veranstaltungen (Schulelternbeiratssitzung, Sponsorenlauf,
…) entfallen bis zum Ende der Osterferien.
Ich melde mich am Montag mit weiteren Informationen zur
Nachmittagsbetreuung.
Personengruppen, deren Kinder an der Notbetreuung teilnehmen können (aktualisiert am 18.03.2020):
Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen
Angehörige von Feuerwehren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
Bedienstete von Rettungsdiensten
Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
Mitarbeiterinnen und MitarbeiterKrankenhäusern
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
Dialyseeinrichtungen
Tageskliniken
Entbindungseinrichtungen
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 5 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondereAltenpflegerinnen und Altenpflege
Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen,
Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
Ärztinnen und Ärzte
Apothekerinnen und Apotheker
Desinfektorinnen und Desinfektoren
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
Hebammen
Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
Medizinische Fachangestellte
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten
Zahnärztinnen und Zahnärzte
Zahnmedizinische Fachangestellte
Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach einem der folgenden Gesetze befasst sind:
Zweites Buch Sozialgesetzbuch,
Drittes Buch Sozialgesetzbuch,
Asylbewerberleistungsgesetz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz tätig sind, soweit von dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit zwingend erforderlich ist
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel
Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Gesundheit in derstationären medizinischen Versorgung
Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind
Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper
Die folgenden Informationen finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.
Welche Regelungen gelten für mein Schulkind? Die Schulen bleiben von Montag, 16. März bis vorerst Freitag, 17. April (Ende der hessischen Osterferien) geschlossen.
Gibt es eine Betreuungsregelung für Schulkinder? Die Schulen sollen ein Betreuungsangebot einrichten für Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes oder der/ die allein Erziehungsberechtigte zu den folgenden Personengruppen gehören:
Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und
Vollzugsaufgaben wahrnehmen
Angehörige von Feuerwehren
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
Bedienstete von Rettungsdiensten
Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere
Altenpflegerinnen und Altenpflege
Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen,
Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
Ärztinnen und Ärzte
Apothekerinnen und Apotheker
Desinfektorinnen und Desinfektoren
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
Hebammen
Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
Medizinische Fachangestellte
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
Anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
Zahnärztinnen und Zahnärzte
Zahnmedizinische Fachangestellte
ACHTUNG: Nicht betreut werden kann Ihr Kind, wenn es
Krankheitssymptome aufweist
in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind