in der kommenden Woche wird die Notbetreuung fortgesetzt. Bitte beachten Sie, Ihr Kind 2 Tage vor der Inanspruchnahme telefonisch oder digital in der Schule anzumelden. Die Schülerbeförderung wird vom Landkreis übernommen. Da seit heute ein spezieller Corona Hygiene- und Verhaltensplan gültig ist, bitte ich Sie ihn zu lesen.
Für die Klassen 4a und 4b beginnt am Montag um 8.00 Uhr der Unterricht. Das Informationsschreiben zum Ablauf des Schultages mit Stunden- und Busplan finden Sie im Downloadbereich der jeweiligen Klasse.
Ob und wann die anderen Klassen wieder Präsenzunterricht haben werden, ist noch nicht bekannt. Daher können Sie weiterhin sonntags ab 18.00 Uhr die Arbeitspläne für die Jahrgänge 1, 2 und 3 im Downloadbereich herunterladen.
Nachtrag (12:15 Uhr): Die Mund-Nasen-Bedeckungen für die Schülerinnen und Schüler wurden gerade geliefert. Am Montag erhält jedes Kind ein Set aus 3 waschbaren selbst zusammenzubauenden Masken.
Wir haben die aktuelle Pressemeldung ‚Schulpflicht für Viertklässler gekippt‘ gerade zur Kenntnis genommen. Wenn ich konkrete Informationen vom HKM oder vom Schulamt erhalte, veröffentliche ich diese hier.
Freundliche Grüße, behalten Sie die Geduld und bleiben Sie gesund!
Liebe Eltern der Grundschule am Rippberg, ich hoffe Sie konnten sich in den Osterferien gemeinsam mit Ihren Kindern erholen und das sonnige und warme Wetter genießen!
Die neuen Entwicklungen im Schulbereich sind Ihnen vermutlich bereits aufgrund der Pressemeldungen der letzten beiden Tage bekannt. Das Staatliche Schulamt Fulda hat bis jetzt noch keine Aussagen zum Ablauf des Präsenzunterrichts in den 4. Klassen gemacht; sie werden nächste Woche erfolgen.
Fest steht, dass ab kommendem Montag, dem 20.04.2020 die Notbetreuung an unserer Schule täglich von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet ist. Wenn Sie diese für Ihr Kind in den nächsten Wochen in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte bis Sonntagnachmittag 15.00 Uhr bei Herrn Heyden (0162-9575157 oder heyden@grundschule-am-rippberg.de) mit einer verbindlichen Aussage über die erforderlichen Betreuungszeiten: Auflistung der Daten der benötigten Wochentage und die jeweiligen Uhrzeiten, Information, ob der Schulbus in Anspruch genommen werden soll. Ob Sie dazu berechtigt sind, entnehmen Sie bitte diesem 6-seitigen Antragsformular. Sollte eine Nachmittagsbetreuung erforderlich sein, so teilen Sie mir das bitte mit, damit ich Frau Happ informieren kann. Da so kurzfristig bis Montag keine Schülerbeförderung organisiert werden kann, bitte ich Sie Ihr Kind am 20.04. selbst in die Schule zu bringen und das Formular bei mir abzugeben. Bei Fragen melden Sie sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten oder von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr telefonisch in der Schule (06655/2400)!
Die Arbeitspläne der verschiedenen Klassen stehen Ihnen ab Sonntagabend, 18.00 Uhr zur Verfügung. Vielen Dank für ihre Unterstützung in diesem Bereich!
am Anfang der letzten Schulwoche vor den Osterferien melde ich mich bei Ihnen, um Ihnen wichtige Informationen weiterzugeben. Ich hoffe es geht Ihnen und Ihren Kindern gut und Sie konnten trotz der Corona-Krise die vergangenen 14 Tage als Familie genießen und sich nach den vielen Regentagen an der Sonne erfreuen. Keiner weiß momentan wie sich die Situation entwickelt und ob die Schulen am 20.April 2020 wieder geöffnet werden. Bitte schauen Sie daher zum Ende der Ferien auf unsere Homepage, denn dort gebe ich die schulrelevanten Informationen auch weiterhin zeitnah weiter.
Vermutlich haben Sie bereits am Freitag aus den Medien erfahren, dass die Schulleiter vom Hessischen Kultusminister aufgefordert wurden, in den Osterferien (04.04.20 – 19.04.2020) eine Notbetreuung anzubieten. Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag haben alle Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Das gilt gleichermaßen für Alleinerziehende. Bitte benutzen Sie das zur Verfügung gestellte 5-seitige Antragsformular.
Samstags, sonntags und an den 3 Feiertagen ist die Notbetreuung geöffnet für Kinder, deren beide Elternteile in der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste arbeiten. Bei Alleinerziehenden gilt diese Verordnung auch. Bevor der Besuch der Notbetreuung erfolgt, müssen die Eltern das Einhalten der Infektionsschutzkriterien auf dem Antragsformular bestätigen. Bitte benutzen Sie dieses 7-seitige Antragsformular. Bitte melden Sie sich spätestens 2 Tage vor der beabsichtigen Inanspruchnahme bei Herrn Heyden (0162-9575157 oder heyden@grundschule-am-rippberg.de) und bringen Sie am ersten Tag der Anwesenheit Ihres Kindes das ausgefüllte Anmeldeformular mit in die Schule! Die Betreuungszeit gilt weiterhin von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Bei Fragen melden Sie sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten oder direkt telefonisch in der Schule!
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Geduld im Umgang mit der Situation, trotz allem frohe Ostern und eine gute Familienzeit! Bleiben Sie gesund!
Liebe Eltern der Grundschule am Rippberg, mein Stellvertreter Herr Heyden hat für jede Klasse einen Download-Bereich eingerichtet. Vermutlich haben Sie bereits von Ihrer Klassenelternbeirätin/Ihrem Klassenelternbeirat das erforderliche Passwort erhalten, sodass Sie Zugang zu den Arbeitsanweisungen für Ihr Kind haben. Bitte behandeln Sie das Passwort vertraulich! Jede Woche erhalten Sie im Lauf des Montags neue Arbeitsmaterialien über den Download. Alle Aufgaben dienen ausschließlich zur Wiederholung, Festigung und Übung. Wir bitten Sie, wenn möglich, die Aufgaben zu kontrollieren, denn uns ist das leider aufgrund der Kontaktsperre nicht möglich. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Noch eine wichtige Information für Eltern, deren Kinder in der Schule Milch trinken: Bei allen Schülerinnen und Schülern die für die nächsten drei Wochen die Milch bereits bezahlt haben wird der Betrag mit der neuen Bestellung nach den Osterferien verrechnet.
Schauen Sie bitte immer mal wieder auf die Homepage, denn dort veröffentliche ich weiterhin aktuelle Informationen in Bezug auf den Schulbetrieb unserer Schule. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 06655-2400 oder über die Mailadresse Poststelle.7256@schule.landkreis-fulda.de erreichbar.
nachdem mir nun die Informationen des Schulamts in Fulda vorliegen, kann ich Sie über den Schulbetrieb ab kommendem Montag informieren:
Die Schule ist ab 7:30 Uhr geöffnet. Alle Schülerinnen und Schüler, die noch relevante Lernmaterialien oder persönliche Gegenstände (Jacken, Mützen, Turnschuhe, …) in der Schule haben, sind aufgefordert, diese abzuholen!
Damit auch die Buskinder ohne Elternhilfe diese Aufgabe erledigen können, fährt der Schulbus wie gewohnt alle Ortschaften nach dem geltenden Abfahrtsplan am Morgen an. Bereits um 8:45 Uhr werden die Schüler wieder zurück nach Hause gefahren. Die Notbetreuung gilt von Montag, dem 16.03. bis Freitag, dem 03.04.2020 und darf nur von Kindern genutzt werden, deren Eltern in den unten genannten Berufsgruppen arbeiten. Um bereits im Vorhinein zu wissen, wie viele unserer Schülerinnen und Schüler diese Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, bitte ich Sie, sich schriftlich bei Herrn Heyden (heyden@grundschule-am-rippberg.de oder 0162-9575157) zu melden. Die Anmeldung wird nur entgegengenommen mit einem entsprechenden Dokumentationsnachweis (Kopie des Dienstausweises / Arbeitgeberbestätigung). Bitte geben Sie diesen Nachweis Ihrem Sohn/Ihrer Tochter am Montag mit in die Schule. Kinder, deren Eltern nicht in den genannten Berufsgruppen arbeiten, dürfen aufgrund des hessischen Infektionsschutzgesetzes die Schule ab Dienstag nicht mehr betreten, denn sie haben laut Aussage des hessischen Kultusministers keinen Anspruch auf Betreuung. Damit die Kinder der Notbetreuung ohne Elternhilfe die Schule und Ihr Zuhause erreichen können, fährt täglich morgens der Schulbus nach den bisher gültigen Zeiten, mittags erfolgt nur eine Abfahrt um 13:05 Uhr in der üblichen Abfolge (Kerzell, Rothemann, Döllbach, Büchenberg). Die Notbetreuung erfolgt bis 13:00 Uhr durch das Kollegium.
In welcher Weise die Nachmittagsbetreuung erfolgen wird, entscheidet das Schulamt am 16.03.2020.
Am Montag werden alle Lehrkräfte anwesend sein und Arbeitspläne für die verschiedenen Klassen erstellen, die Ihnen dann auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung stehen werden. Alle eingesetzten Lernmaterialien dienen ausschließlich zur Wiederholung, Festigung und Übung.
Alle geplanten Veranstaltungen (Schulelternbeiratssitzung, Sponsorenlauf,
…) entfallen bis zum Ende der Osterferien.
Ich melde mich am Montag mit weiteren Informationen zur
Nachmittagsbetreuung.
Personengruppen, deren Kinder an der Notbetreuung teilnehmen können (aktualisiert am 18.03.2020):
Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen
Angehörige von Feuerwehren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
Bedienstete von Rettungsdiensten
Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
Mitarbeiterinnen und MitarbeiterKrankenhäusern
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
Dialyseeinrichtungen
Tageskliniken
Entbindungseinrichtungen
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 5 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondereAltenpflegerinnen und Altenpflege
Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen,
Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
Ärztinnen und Ärzte
Apothekerinnen und Apotheker
Desinfektorinnen und Desinfektoren
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
Hebammen
Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
Medizinische Fachangestellte
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten
Zahnärztinnen und Zahnärzte
Zahnmedizinische Fachangestellte
Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach einem der folgenden Gesetze befasst sind:
Zweites Buch Sozialgesetzbuch,
Drittes Buch Sozialgesetzbuch,
Asylbewerberleistungsgesetz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz tätig sind, soweit von dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit zwingend erforderlich ist
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel
Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Gesundheit in derstationären medizinischen Versorgung
Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind
Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper
auf Anweisung des Staatlichen Schulamts in Fulda kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Mitteilungen zum Schulbetrieb in den nächsten drei Wochen geben. Die Dezernenten besprechen am Wochenende wie die Aussagen des hessischen Kultusministers Herrn Prof. Dr. A. Lorz auf der heutigen Pressekonferenz des hessischen Ministerpräsidenten am besten in den Schulen im Landkreis Fulda umgesetzt werden können. Sobald ich weitere Informationen erhalte, teile ich sie Ihnen umgehend mit.
da wir nicht wissen, ob die hessischen Schulen ab Montag geschlossen sind, geben unsere Lehrkräfte Ihren Kindern heute alle Bücher und andere Lernmaterialien mit nach Hause. Sollte eine Schulschließung erfolgen, erfahren Sie hier auf der Homepage, wie diese Materialien zum Einsatz kommen. Am Wochenende sollen die Materialien noch nicht bearbeitet werden.
verständlicherweise sind Sie besorgt und haben möglicherweise viele Fragen zum Umgang mit der Ansteckungsgefahr durch den Corona-Virus an unserer Schule. Ob eine Schulschließung ansteht, kann ich Ihnen derzeit nicht mitteilen. Wir haben aktuell auch keine weiteren internen Informationen. Sie können hier noch einmal die aktuelle Pressemitteilung nachlesen. Sollte der Fall der Schulschließung eintreten, so informiere ich Sie umgehend auf dieser Seite.