Hinweis zur Testpflicht bei Rückkehrern aus Risikogebieten

Liebe Eltern,
aufgrund verschiedener Reaktionen Ihrerseits auf mein heutiges Schreiben melde ich mich erneut bei Ihnen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie und Ihre Kinder verpflichtet sind, sich auf COVID 19 testen zu lassen, wenn Sie Ihren Urlaub in einem Risikogebiet verbracht haben.
Nur wenn dieser Test negativ ausgefallen ist, darf Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen.

Auch wenn die Kontrollmöglichkeiten der Schule wegen fehlender Kenntnis Ihrer Reiseziele sehr eingeschränkt sein mögen, bitte ich Sie für das Wohl der gesamten Schulgemeinde darum, diesen Anordnungen der hessischen Landesregierung eigenverantwortlich Folge zu leisten.

Freundliche Grüße

Schulleiterin