Beschulung ab dem 22.06.2020
Liebe Eltern der Klassen 1 bis 4,
heute informierte mich das Hessische Kultusministerium (HKM) über das Staatliche Schulamt in Fulda, dass ab Montag, dem 22.06.2020, für alle Schülerinnen und Schüler unserer Grundschule der Regelunterricht beginnt.
Zusammenfassend aus den mehrseitigen Vorgaben durch das HKM ergibt sich daraus für unsere Schule Folgendes:
Die Klassen 1 und 2 haben täglich von 8.00 – 12.00 Uhr und die Klassen 3 und 4 von 8.00 – 13.00 Uhr Schule.
Dieser weitere Öffnungsschritt wird umgesetzt, weil laut HKM aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist als die individuelle Gruppengröße.
Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die einzelnen Klassen im festen Klassenverband beschult.
Jede Klasse wird in einem fest zugewiesenen Raum von der Klassenlehrkraft und falls erforderlich einer weiteren Lehrkraft, die nicht innerhalb der Lerngruppen wechseln dürfen, unterrichtet.
Bei uns erfolgt die Beschulung, bis auf 2 Klassen, jeweils im Klassenraum. Die Klasse 2c wird in Raum 1.5 unterrichtet, weil der eigene Klassenraum wegen Bauarbeiten gesperrt ist. Die Klasse 3a als größte Lerngruppe wird im Musikraum (Raum 2.4) Unterricht haben.
Es werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch jeweils von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer erteilt. Die Inhalte kommen selbstverständlich von der zuständigen Fachlehrkraft.
Das Abstandsgebot ist in dieser festen Lerngruppe für die Zeit im Klassenraum aufgehoben und gilt erst wieder, sobald die Person diesen Raum verlässt.
Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist also weiterhin Pflicht außerhalb des Lernraums.
Alle anderen hygienischen Bestimmungen (verschiedene Pausenzeiten, regelmäßiges Händewaschen, Desinfektion, 1,50 m Sicherheitsabstand außerhalb des eigenen Lernraums) gelten weiterhin.
Es findet keine Notbetreuung mehr statt.
Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind an der Beschulung in seiner Klasse mit allen anderen Mitschülern gemeinsam teilnimmt. Die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht die Schulpflicht) wird für eine Schülerin oder einen Schüler modifiziert, wenn Sie mir zeitnah eine schriftliche Erklärung zukommen lassen, dass eine Teilnahme am Unterricht nicht erfolgen soll.
Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-Co-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, werden vom Schulbetrieb weiterhin auf Antrag und nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.
Alle Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen das Lernen zuhause fortführen. Bitte setzen Sie sich daher mit der zuständigen Klassenlehrerin in Verbindung, um den Lernstoff zu erhalten.
Die Vormittagsbetreuung wird nur in der Zeit von 12.00 – 13.00 Uhr für dringende Notfälle angeboten. Bitte melden Sie sich bis Mittwoch, den 17.06.2020, wenn Ihr Kind diese ab dem 22.06.2020 besuchen muss.
Die bisherigen Betreuungsanmeldungen werden bis zum 19.06.2020 so umgesetzt wie von Ihnen angemeldet.
Den Stundenplan und die Busabfahrtszeiten erhalten Sie nächste Woche.
Zum Abschluss möchte ich Sie noch einmal bitten, dass Sie Ihr Kind auch weiterhin nicht mit Krankheitssymptomen (z.B.Fieber, Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssins, Hals-, Glieder- oder Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) in die Schule schicken! Wenn wir diese Symptome vormittags feststellen, müssen Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn umgehend abholen.
Freundliche Grüße und ein schönes langes Wochenende!
Schulleiterin